Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland läuft ein Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich nach einem ähnlichen Grundmuster ab: Zuerst prüfen Bauherren, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist (zum Beispiel über Bebauungsplan oder die Vorgaben der Umgebung). Danach folgt der Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen, anschließend prüft die zuständige Behörde die Unterlagen und das Vorhaben auf Übereinstimmung mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Behörde die Genehmigung; erst dann darf in der Regel mit der Umsetzung begonnen werden. Trotz dieses gemeinsamen Rahmens unterscheidet sich die konkrete Ausgestaltung je Bundesland. Die Grundlage bildet dabei die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO) als Orientierung, die Länder übernehmen und anpassen. Dadurch können sich praktische Fragen im Ablauf unterscheiden, etwa welche Vorhaben in Ihrem Bundesland verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sind, wie genau die Beteiligung anderer Stellen geregelt ist und wer Bauantrag-Unterlagen einreichen darf. Auch der Umfang der einzureichenden Unterlagen kann je nach Landesrecht variieren. Ein weiterer Unterschied betrifft häufig die Wege der Antragstellung und die technischen Prozesse. Einige Länder bieten digitale Antragsverfahren an oder stellen elektronische Nachweise bereit, andere setzen stärker auf das klassische Einreichen. Für Bauherren ist deshalb entscheidend, die landesspezifischen Regeln frühzeitig zu prüfen, bevor Unterlagen zusammengestellt werden. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen, weil Sie von Beginn an wissen, welche Anforderungen in Ihrem Bundesland gelten. Der Ablauf folgt dem Muster – die Details regelt die Landesbauordnung.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Velbert
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Velbert. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.
Zum Bauportal NRWAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sollten Bauherren früh klären, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder zu den verfahrensfreien, also genehmigungsfreien Vorhaben zählt. Der genaue Umfang solcher Ausnahmen kann je nach Art des Bauvorhabens und den konkreten Umständen variieren. Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, gelten weiterhin die materiellen Anforderungen des Baurechts, zum Beispiel bei Abstandsflächen, Brandschutz und dem planungsrechtlichen Rahmen. Wer unsicher ist, sollte vor der Umsetzung die zuständige Stelle einbeziehen und die Unterlagen sorgfältig vorbereiten. So vermeiden Sie spätere Nachfragen und unnötige Verzögerungen.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Velbert.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.